Die Maßnahme „KONTAKT 1A“ erfolgt im Rahmen der Richtlinie zum Landesprogramm – Arbeit für Thüringen, Fördergegenstand 2.2. berufliche Integration spezieller Zielgruppen.
Mittels des pädagogischen ganzheitlichen Ansatzes wird das primäre Ziel verfolgt, die Teilnehmerinnen nachhaltig bei ihrer sozialen und beruflichen Integration auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu unterstützen. Neben der Analyse und dem Abbau der vorliegenden beruflichen Vermittlungshemmnisse wird mit den Teilnehmerinnen eine berufliche Perspektive erarbeitet und mit ihnen die Voraussetzung für eine berufliche Integration geschaffen. Die inhaltliche Ausgestaltung der Maßnahme KONTAKT 1A richtet sich nach den besonderen Bedürfnissen von Personen mit Migrationshintergrund mit Arbeitsmarktzugang und umfasst unterschiedliche Tätigkeitsschwerpunkte, mit den übergeordneten Zielen der Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie der beruflichen Integration bei paralleler Steigerung der sozialen Integrationsfähigkeit.
Workshop – bis zu 15h/Woche
Einzelcoaching – wöchentlich bis zu 4 UE (entspricht einem Durchschnittsstundensatz)
Berufliche Orientierungs-, Erprobungs-, Qualifizierungs- und Integrationspraktika (zeitlicher Umfang in Abhängigkeit der individuellen Situation der Teilnehmerin und ihrer Entwicklungs-/ Integrationsfortschritte)
Gemeinwesenorientierte Projektarbeit
Um die Teilnehmer optimal und bedarfsabhängig zu unterstützen, stehen die genannten Tätigkeitsschwerpunkte als Kann- bzw. Wahl-Leistung zur Verfügung. Das heißt, die Teilnehmer können an allen, an einem oder an 2-3 ausgewählten Tätigkeitsschwerpunkten teilnehmen. Der oder die konkreten Tätigkeitsschwerpunkte werden für jeden Teilnehmer individuell festgelegt und können sich im Verlauf der Projektteilnahme dem aktuellen Entwicklungsstand anpassen. Um den Teilnehmern passgenaue Unterstützungsangebote zu zuführen, wird in einem multiprofessionellen Netzwerk agiert.
Zielguppe: Personen mit Migrationshintergrund/Fluchterfahrung, die zum Projekteintritt sowie während der gesamten Projektteilnahme keinen Anspruch auf Leistungen aus dem SGB II haben.